Bürgschaftsverwaltung für Sie als öffentlichen Auftraggeber einfach gemacht!

Ob auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene -Bürgschaften gehören im Rahmen von Bauprojekten zum Alltag. Mit Trustlog können Sie als Auftraggeber Ihre Bürgschaften digital erhalten und mit wenigen Klicks akzeptieren, enthaften oder im Bedarfsfall eine Korrektur anfordern.

Vorteile für Sie als öffentlicher Auftraggeber

Verfügbar

Online Zugriff auf alle Bürgschaften zu jeder Zeit und von überall, auch aus dem Homeoffice

Sicher & transparent

Sichere Aufbewahrung und schnelles Auffinden der Bürgschaften

Unkompliziert

Ohne eigene IT- oder Schulungsaufwand, intuitive Nutzung

Gebührenfrei & kostensparend

Kostenlose Nutzung der Plattform und Einsparung von manuellen Aufwänden und Versandkosten.

Sofort loslegen und alle wichtigen Funktionen nutzen

Trustlog digitalisiert den gesamten Lebenszyklus einer Bürgschaft. Nach dem Onboarding stehen Ihnen bereits alle grundlegenden Funktionen zur Verfügung!

Bürgschaftsmuster

Wählen Sie einmalig Ihren öffentlichen oder eigenen Bürgschaftsvordruck aus, der immer zur Anwendung kommen soll.

Annahme

Unmittelbar nach Ausstellung durch den Bürgen erhalten Sie die Bürgschaft direkt via Trustlog und können mit wenigen Klicks akzeptieren.

Korrekturanforderung

Sollte doch ein Fehler vorhanden sein, können Sie die Bürgschaften ablehnen und mit einer Korrekturnotiz an den Bürgen zurücksenden.

Rückgabe

Zum Ende der Laufzeit können Sie die Bürgschaft bequem zurückgeben oder bereits zu einem früheren Zeitpunkt teilenthaften.

Inanspruchnahme

Im Falle einer Inanspruchnahme kann die Meldung ebenfalls über Trustlog erfolgen.

Rechtliche Wirksamkeit digitaler Bürgschaften

Sie erhalten als öffentlicher Auftraggeber Ihre Bürgschaften über Trustlog rechtssicher und digital. Bei den an Trustlog angeschlossenen Bürgen handelt sich um Kaufleute. Diese dürfen laut § 350 HGB Bürgschaften in beliebiger Form, also auch rein digital, abgeben. Die Vorschriften des § 766 BGB zur Schriftform einer Bürgschaftserklärung finden hier keine Anwendung. VOB/B-Schriftform hat ebenfalls keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Bürgschaft, da es sich hierbei lediglich um ein vertragliches Schriftformerfordernis aus dem Grundverhältnis Auftraggeber/Auftragnehmer handelt.

Wünschen Sie eine ausführliche rechtliche Einschätzung einer renommierten Kanzlei zur Formfreiheit bei digitalen Bürgschaften, kontaktieren Sie uns gern über unser Kontaktformular.